Tauchgesetz Ägypten

Tauchgesetz in Ägypten – 30 m Maximum

In Taucherkreisen kursieren die wildesten Gerüchte und Aussagen über das erlaubte Tauchlimit in Ägypten und weitere Bestimmungen. Hier nunmehr die Tatsachen. 

Die für das Tauchen in Ägypten zuständige Egyptian Underwater Sports Fed sowie der bei der ägyptischen Regierung zuständige Tourismusminister sowie der zuständige Umweltminister bringen am 29. Dezember 1999 folgende Tauchbestimmungen zum Ausdruck (auszugsweise):

  1. Jeder Taucher muss ein anerkanntes Tauchbrevet haben (PADI, CMAS, NAUI, SSI, BSAC oder NASE)
  2. Maximale Tauchtiefe ist 30 Meter
  3. Kein Solotauchen
  4. Keine Dekotauchgänge („passing the limited schedules of nitrogen“)
  5. Der Guide ist der Verantwortliche für den Tauchgang und seinen Anweisungen ist Folge zu leisten
  6. Jeder Taucher muss seine Ausrüstung vor dem Tauchen kontrollieren und ist allein dafür verantwortlich
  7. Tiefenmesser, Finimeter, alternative Luftversorgung und Jacket sind verpflichtend vorgeschrieben
  8. Mit 30-50 Bar ist zur Oberfläche aufzusteigen und der Tauchgang zu beenden
  9. Kein Harpunieren, füttern von Fischen, Berühren von Fischen oder Einsammeln von Riffteilen
  10. Jeder Taucher der länger als 1 Jahr nicht getaucht hat oder weniger als 20 Tauchgänge hat muss mit einem Tauchlehrer („Instructor“) tauchen
  11. Jegliches Tauchen oder Schnorcheln darf nur bei durch die EUSF authorisierte Basen erfolgen
  12. Jede Tauchbasis muss dies deutlich kennzeichnen sowie die Verbände, denen sie angehört
  13. Jede Tauchbasis muss das medizinische Attest („medical statement“) sowie das Tauchbrevet vor dem Tauchen kontrollieren
  14. Im Falle eines Tauchunfalls muss die EUSF binnen 48 Stunden darüber per Fax informiert werden

 
Des weiteren gibt es noch eine Zusatzregelung durch das Ministerkabinett in Zusammenarbeit mit der EEAA (Nationalparksbehörde des Roten Meeres)

Kurz zusammengefasst auch diese:

  1. Kein Fische harpunieren, füttern, berühren, einsammeln von Riffbestandteilen und ähnliches
  2. Keine Meeresverschmutzung (im Detail werden hier z.B. Plastiksäcke, Zementsäcke u.ä. aufgeführt)
  3. Kein Ankern innerhalb geschützter Gebiete
  4. Kein Fische und Vögel füttern
  5. Handschuhe sind beim Tauchen verboten
  6. Nicht auf den Korallen stehen (Anm. Red.: leider sehr oft schon selbst bei Schnorcheltouristen beobachtet)
  7. Übertretungen werden gemäß dem Gesetz 102 von 1983 und Gesetz 4 von 1994 wie folgt geahndet:
  8. Beim ersten Vergehen 10.000 LE oder ersatzweise 1 Jahr Haft gemäß Artikel 7, Gesetz 102 von 1983
  9. Beim zweiten Mal 20.000 LE gemäß Artikel 87, Gesetz 4 von 1994
  10. Nach Artikel 72, Kapitel 3 des Gesetzes 4 von 1994 ist der Basenbetreiber für seine Mitarbeiter entsprechend voll verantwortlich