Leihgebühr

Bei der Vorstandssitzung am 07.10.2004 wurde die Leihgebühr für unsere Tauchausrüstung neu festgelegt und ist ab sofot zu den u.a. Konditionen gültig.

Es können nur ordentliche bzw. außerordentliche Mitglieder Tauchausrüstung ausborgen. Es dürfen keinerlei Veränderungen an der Tauchausrüstung (besonders bei dem Atemreglern) vorgenommen werden. Jedes Mitglied darf sich auch nur "eine" Tauchgarnitur ausborgen.

An Nichtmitglieder wird ausnahmslos keine Tauchausrüstung verliehen !

Es wird nun nicht mehr nach "Tauchtagen" abgerechnet sondern die Tage von der Abholung bis zum Tag der Rückgabe der Tauchausrüstung müssen bezahlt werden.

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